Miet- und Wohnungseigentumsrecht 


Einen Schwerpunkt im Bereich des Zivilrechts bildet das Wohn- und Gewerbemietrecht sowie das Wohnungseigentumsrecht.


Miet- und Pachtrecht


Im Zusammenhang mit Miet- oder Pachtverhältnissen kommt es nicht selten zwischen den Vertragsparteien zu heftigen und langwierigen Auseinandersetzungen. Hier ist anwaltlicher Beistand auf beiden Seiten unumgänglich.

Als Vermieter helfen wir Ihnen insbesondere bei
  • bei der Ausgestaltung von Mietverträgen,
  • bei Mieterhöhungsverlangen,
  • bei der Abfassung wirksamer Kündigungen,
  • bei Räumungsklagen,
  • bei Schadensersatzansprüchen.
Als Mieter geben wir Ihnen unter anderem Rat
  • unter welchen Voraussetzungen man die Miete mindern kann,
  • ob die Nebenkostenabrechnung richtig ist,
  • welche Rechte und Pflichten Sie bei Beendigung des Vertrags besitzen,
  • ob Sie zur Übernahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind,
  • wie Sie sich gegen unwirksame Kündigungen wehren können,
  • wie Sie Ihre Kaution nach Auszug zurückbekommen.

Wohnungseigentumsrecht


Wir beraten und vertreten Mandanten in allen wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten und sorgen für die Durchsetzung der Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einzelnen Mitgliedern oder Vertragspartnern sowie im umgekehrten Fall für die Durchsetzung der Interessen einzelner Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Miteigentümern oder der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt.

Weiterhin beraten wir Hausverwaltungen, informieren über Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und sorgen für eine professionelle Vertretung vor Gericht.

Inhaltlich geht es bei wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeiten zumeist um die Lösung folgender Problemfälle:
  • Möglichkeit der Anfechtung von Beschlüssen
  • Fragen der ordnungsgemäßen Verwaltung
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander
  • Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Fragen zur Teilungserklärung und zur Gemeinschaftsordnung
  • Erhebung von Wohngeld, Instandhaltungsrücklagen und Sonderumlagen
  • Ordnungsgemäßheit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
  • Reichweite eines Sondernutzungsrechts
  • Entziehung des Wohnungseigentums und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Reichweite von Modernisierungs- und Instandhaltungmaßnahmen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
Schwerpunktmäßig auf diesen Rechtsgebieten tätig ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ► Dr. Jens Oesterreich