Landwirtschaftsrecht 


Gut beraten sind Sie in unserer Sozietät bei alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Hofübergabe und der Abfassung von Testamenten / Erbverträgen nach Höferecht und bürgerlichem Recht. Wir erstellen Übertragsverträge und regeln die Hoferbfolge ebenso wie die Abfindung und Nachabfindung nach der HöfeO. Landwirte finden bei uns zudem rechtliche und sachverständige Unterstützung im Interessengeflecht zwischen öffentlicher Hand und dem landwirtschaftlichen Betrieb, insbesondere bei Fragen der Kontingentierung, Zuschussfähigkeit von Vorhaben und sonstigen Subventionierungen.

Schwerpunktmäßig auf diesem Rechtsgebiet tätig ist Rechtsanwalt und Notar ► Karsten Fabel