Baurecht 


Heutzutage verläuft nahezu kein Bauvorhaben ohne Störungen. Als Bauherr sieht man häufig erst zu spät, dass sich die Baumaßnahme anders entwickelt hat als erwartet. Rechtzeitiges und effektives Handeln ist dann erforderlich, um finanzielle Einbußen und Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Hier beraten und vertreten wir Sie in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen die entsprechenden Betriebe sowie bei Auseinandersetzungen mit Baubehörden.

Als Bauunternehmer, Architekt oder Ingenieur beraten und vertreten wir Sie umfassend in allen Rechtsfragen zum Vergaberecht (VOB/A), zum Vertrags- und Gewährleistungsrecht nach BGB und VOB/B und zur Honorierung (u.a. HOAI). Da langjährige rechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht oftmals ein wirtschaftliches Risiko für den Unternehmer bedeuten, ist es unser vorrangiges Ziel, solche Prozesse nach Möglichkeit im Vorfeld zu verhindern.

Insgesamt reicht unser Beratungsspektrum sehr weit und umfasst darüber hinaus
  • die Gestaltung von Bauverträgen
  • die Klärung von Rechtsfragen bei Kauf, Nutzung und Verkauf von Immobilien
  • die Begleitung in allen Phasen der Projektentwicklung einschließlich deren Finanzierung
  • die Betreuung der Bauleitplanung, im Baugenehmigungsverfahren, bei Umlegung und Erschließung sowie bei städtebaulichen Verträgen.
Schwerpunktmäßig auf diesem Rechtsgebiet tätig ist Rechtsanwalt ► Kai-Uwe Holmer